Wir sind ein Team unterschiedlich geschulter pädagogischer Fachkräfte mit verschiedenen Zusatzqualifikationen insbesondere im Bereich der Beratung.

Auf Grund langjähriger Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen und Funktionen in der Sozialwirtschaft sowie dem Streben nach permanenter Weiterentwicklung stehen wir Ihnen als kompetente Kooperationspartner zur Verfügung.

Besonders wichtig ist uns hierbei, den Blick für Ihre Lebenswirklichkeit und Ihre Situation zu bewahren und neben unserer fachlichen Professionalität das Menschsein nicht aus den Augen zu verlieren.

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung

Diese Angebote können beim örtlichen Jugendamt beantragt werden:

Erziehungsbeistandschaften / Betreuungsweisungen

Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer betreuen und begleiten Heranwachsende, die besondere Unterstützung benötigen. Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein. Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Erziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss. Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.

Sozialpädagogische Familienhilfen

Die Sozialpädagogische Familienhilfen sollen durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen. Die Hilfe kann bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen geleistet werden. Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder. Die ganze Familie soll durch die Unterstützung die Potenziale zur Selbsthilfe entwickeln. Außerdem kann die Familie neue Kräfte und Ressourcen bei der Lösung von Alltagsproblemen und Krisen mobilisieren, die zur Entlastung beitragen.

Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten kann die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben etwa in familiärer, sozialer, schulischer oder beruflicher Hinsicht, beeinträchtigt sein.

Bescheinigt wird eine seelische Behinderung durch die Stellungnahme eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Die Hilfe orientiert sich am Bedarf im Einzelfall.

Hilfen für junge Volljährige

Im Kinder- und Jugendhilferecht gilt als „junger Volljähriger“, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist. In der Regel erfolgt die Hilfegewährung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, nur in begründeten Ausnahmefällen darüber hinaus.

Junge Volljährige können auch noch einen eigenen Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben. Den Antrag müssen Sie allerdings selbst stellen.

Anders als bei Minderjährigen geht es bei den Hilfen für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr sollen „Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung“ gegeben werden.

Konzeptionelle Verantwortung und Koordination

Esther Weingärtner
Schweinfurt und Umland

Mobil: 0174 / 27 28 306
E-Mail: info@erziehungshilfe-weingaertner.de

Qualifikationen

Eine Auflistung aller Qualifikationen finden Sie auf der Startseite. Zu den Qualifikationen →