Wir sind ein Team unterschiedlich geschulter pädagogischer Fachkräfte mit verschiedenen Zusatzqualifikationen insbesondere im Bereich der Beratung.
Auf Grund langjähriger Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen und Funktionen in der Sozialwirtschaft sowie dem Streben nach permanenter Weiterentwicklung stehen wir Ihnen als kompetente Kooperationspartner zur Verfügung.
Besonders wichtig ist uns hierbei, den Blick für Ihre Lebenswirklichkeit und Ihre Situation zu bewahren und neben unserer fachlichen Professionalität das Menschsein nicht aus den Augen zu verlieren.
Diese Angebote können beim örtlichen Jugendamt beantragt werden:
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten kann die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben etwa in familiärer, sozialer, schulischer oder beruflicher Hinsicht, beeinträchtigt sein.
Bescheinigt wird eine seelische Behinderung durch die Stellungnahme eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Die Hilfe orientiert sich am Bedarf im Einzelfall.
Im Kinder- und Jugendhilferecht gilt als „junger Volljähriger“, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist. In der Regel erfolgt die Hilfegewährung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, nur in begründeten Ausnahmefällen darüber hinaus.
Junge Volljährige können auch noch einen eigenen Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben. Den Antrag müssen Sie allerdings selbst stellen.
Anders als bei Minderjährigen geht es bei den Hilfen für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr sollen „Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung“ gegeben werden.
Esther Weingärtner
Schweinfurt und Umland
Mobil: 0174 / 27 28 306
E-Mail: info@erziehungshilfe-weingaertner.de
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